alware GmbH - Ingenieurbüro für Bauphysik und Gebäudesimulation

alware

AGBs

1.      Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen der alware GmbH und ihren Vertragspartnern (nachstehend Kunde, zusammen die Parteien genannt), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die alware GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Teil der Vereinbarung, auch wenn Ihnen seitens des AN nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  3. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Regelungen vorrangig.

2.      Vertragsschluss

  • Angebote der alware GmbH sind freibleibend. Das Vertragsverhältnis für die Leistungen der alware GmbH kommt durch Erteilung des Auftrags des Kunden und dessen Annahme durch Auftragsbestätigung der alware GmbH zustande.

3.      Leistungen

  1. Die alware GmbH erbringt Beratungsleistungen und erstellt durch Verarbeitung und Berechnung der zur Verfügung gestellten Kundeninformationen Empfehlungen für die Dimensionierung und Betriebsweise von Gebäudekomponenten bzw. Gebäudetechnik des Kunden, auf deren Basis der Kunde die Ausführung eines Energie- und/oder Wärmekonzeptes plant bzw. durch einen Planer planen lässt. Die konkret geschuldete Leistung der alware GmbH vereinbaren die Parteien schriftlich.
  2. Der Kunde wird hiermit explizit darauf hingewiesen, dass die alware GmbH die Vereinbarkeit ihrer Empfehlungen mit den anerkannten Regeln der Technik sowie auch anderen Bau-Richtlinien und DIN-Normen nicht überprüft. Die einschlägigen Vorschriften für die Gebäudetechnik bleiben bei der Dimensionierung durch die alware GmbH zugunsten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Baus außer Betracht. Die Art und Weise bzw. das Maß der tatsächlichen Ausführung des simulierten Energie- und/oder Wärmekonzepts obliegt allein dem Kunden.
  3. Die alware GmbH gibt keine Empfehlungen für bestimmte Anlagenhersteller oder Anbieter.

4.      Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass der alware GmbH alle für die Erbringung ihrer Leistung notwendigen Informationen und Daten des Bauvorhabens sowie andere angeforderte relevante Unterlagen und Angaben rechtzeitig, geordnet und sortiert zur Verfügung gestellt Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Kunden erst während der Leistung der alware GmbH bekannt werden und der alware GmbH zur Verfügung gestellt werden können. Änderungen sind durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Eine Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Daten und Unterlagen durch die alware GmbH erfolgt nicht. Die alware GmbH wird den Kunden jedoch auf offenkundige Fehler hinweisen, sofern ihm diese bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen bekannt werden.
  2. Die Parteien sind bemüht, sich durch regelmäßigen Austausch gegenseitig nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten.

5.      Leistungszeit, Kündigung bei fehlender Mitwirkung

  1. Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie von der alware GmbH schriftlich zugesagt worden sind.
  2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die alware GmbH sowie für den Beginn der vertraglichen Leistungszeit ist, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten umfassend nachgekommen ist.
  3. Mitteilungen des Kunden über Änderungen der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen nach Beginn der Leistungszeit führen zu einer Verlängerung der Leistungszeit. Die vereinbarte Leistungszeit ist damit hinfällig.
  4. Sollte die alware GmbH die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Kunden zu vertretenden Umständen möglich sein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten) ist der Kunde verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung der alware GmbH unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der alware GmbH. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten innerhalb der Frist nicht nach, ist die alware GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Weitergehende Rechte der alware GmbH bleiben hiervon unberührt.

6.      Urheberrecht

  • Die von der alware GmbH erstellten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die alware GmbH ist Eigentümerin der Inhalte.

7.      Messdatenkontrolle, Mitwirkungspflicht des Kunden bei Messdatenkontrolle

  • Beauftragt der Kunde die alware GmbH mit der Leistung der sogenannten Messdatenkontrolle, stellt der Kunde der alware GmbH Messdaten des tatsächlich verwirklichten Wärme- und/oder Energiekonzeptes für ein Jahr ab Inbetriebnahme des Gebäudes für mindestens 8.760 Stunden (Gesamtstundenanzahl eines Jahres) zur Verfügung. Die alware GmbH legt und empfiehlt zu diesem Zweck die Messpunkte an dem Gebäude fest. Der Kunde lässt die Messung auf seine Kosten durch einen Dritten durchführen und an die alware GmbH übermitteln. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Messdaten im Verhältnis zur alware GmbH allein.

8.      Leistungsänderungen / Nachträge

  • Der Kunde ist berechtigt, in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs zu beantragen. Auch Mitteilungen von Änderungen der bereits zur Verfügung gestellten Daten können eine Änderung der Leistung zur Folge haben. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird die alware GmbH prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, kann dem Kunden der Überprüfungsaufwand hierfür berechnet werden. Ggf. werden die erforderlichen vertraglichen Anpassungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

9.      Zahlungsbedingungen, Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Vergütung für die Leistungen der alware GmbH werden nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan fällig und berechnet. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
  2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar und sind auf das in der Auftragsbestätigung bezeichnete Konto der alware GmbH zu leisten. Nach Ablauf der Frist ist die alware GmbH berechtigt - ohne weitere Mahnung - Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die alware GmbH ist berechtigt, einen etwaigen Verzugsschaden geltend zu machen.
  3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der alware GmbH beruht, nicht geltend machen.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

10.   Mängel

  1. Erweisen sich die Leistungen der alware Gmbh als mangelhaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu.
  2. Die alware GmbH erteilt keine Garantien oder Zusicherungen.

11.   Haftung

  • Die alware GmbH steht für ihre ordnungsgemäße und korrekte Leistung ein. Sie haftet für ihre Leistungen im Rahmen der nachstehenden Regelungen:
  1. Die alware GmbH haftet nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit von für ihre Leistungen angenommenen Herstellerangaben, Wetterfaktoren, Verbräuche, Energiepreise oder ähnliche nicht in seinem Einflussbereich liegende externe Faktoren. Insbesondere haftet die alware GmbH auch nicht für die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der von dem Kunden für die Leistung übermittelten Informationen. Wird dem Kunden nach Beauftragung eine Kostenschätzung bzw. eine durch die Betriebsweise aufgezeigte mögliche Kostenersparnis durch die alware GmbH übergeben, so stellt diese eine unverbindliche Berechnung dar.
  2. Es besteht ein Ausschluss der Haftung, sollten die Empfehlungen der alware GmbH für die Auslegung bestimmter Komponenten oder die empfohlene Betriebsweise nur teilweise durch den Kunden eingehalten werden. Die tatsächliche Ausführung des Wärmekonzepts sowie die Wahl eines konkreten Anlagenherstellers obliegen allein dem Kunden. Die alware GmbH haftet insbesondere nicht für bauausführende Mängel bei der Verwirklichung eines vom Kunden gewählten und geplanten Energiekonzeptes.
  3. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind die zwingende Haftung aus Vertragspflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Körper, Leben und Gesundheit oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe und Mitarbeiter nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12.   Geheimhaltung, Datenschutz und Referenzen

  1. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung gelten verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 AktG und § 271 II HGB. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Diese Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, die unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von einem Dritten mitgeteilt bzw. überlassen wurden oder die aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind.
  2. Die alware GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  3. Durch die explizite Zustimmung des Kunden ist die alware GmbH dazu berechtigt, folgende Kundendaten als Referenz auf der Internethomepage zu veröffentlichen: Firmierung des Kunden, Projektname, Benennung des Gebäudes, Daten über Energiekosten und mögliche Kostenersparnisse der empfohlenen Betriebsweise sowie über mögliche Investitionskosten-Einsparungen.

13.   Schriftform, salvatorische Klausel und Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen der zwischen den Parteien vereinbarten Inhalte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen.
  3. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag den Geschäftssitz der alware GmbH.

 

Mission Verantwortung

alware übernimmt gesellschaftliche Verantwortung im Bereich ressourcen-schonender Einsatz von Materialien bei der Erstellung von Gebäuden und deren Anlagentechnik sowie bei Energieträgern. Wir lösen damit Engpässe der Menschheit und gestalten eine nachhaltige Zukunft. Darüber hinaus ermöglichen wir unseren Kunden einen wirtschaftlichen Nutzen - Bauen wird billiger.

Über uns

alware wurde 2001 von Geschäftsführer Andreas Lahme gegründet. Das Ingenieurbüro ist auf ganzheitliche Gebäude-Simulationen und Energiekonzept-Simulationen spezialisiert.

alware simuliert, analysiert und bietet wirtschaftliche Lösungen.

Seit Gründung wurden über 300 Projekte für namhafte Auftraggeber erfolgreich realisiert. Über 25 Jahre Erfahrung und Forschungsarbeit sichern Planungssicherheit und optimale Projektdurchführung.

Das leistungsstarke alware Team greift auf eine breitgefächertes Fachwissen von Physikern und Ingenieuren zurück. Darüberhinaus wird je nach Projektanforderungen mit einem erstklassigen, interdisziplinären Netzwerk an Partnern und Spezialisten zusammen gearbeitet.

alware ist Gründungsmitglied der DGNB – Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – und bietet entsprechende Zertifizierungsnachweise.

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Wir unterstützen Sie gern bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauprojektes - für eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Zukunft!
Rufen Sie uns an: +49 531 2507280 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@alware.de

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